Mitgliederversammlung
Donnerstag, 11. Juni 2026
Mitgliederversammlung und Vortragsprogramm finden auf dem Wasserwerksgelände „Rote Bleiche“ statt.
8:30 Uhr – 09:15 Uhr Mitgliederversammlung Förderverein
Die Einladung und die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung des Fördervereins werden separat versendet. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.
Vorabendessen
Mittwoch, 10. Juni 2026, 19:30 Uhr – gemeinsames Abendessen (optional)
Krone Brauhaus
Heiligengeiststraße 39
Lüneburg
Webseite Krone Brauhaus
Programm
Sie können sich unser Programm auch hier downloaden.
| 08:30 | Mitgliederversammlung des Fördervereins | Dr. Achim Gahr (Vorstand Förderverein) |
| 09:15 | Begrüßung, Aktuelles aus dem Förderverein und dem IWW | Dr. Achim Gahr (Vorstand Förderverein) Dr. Kristina Baillot (IWW Institut für Wasserforschung gGmbH) |
| 09:45 | Wärmepotenziale zur Grünen Nah- und Fernwärmegewinnung aus Fließgewässern – Untersuchung für die 80 Großstädte in Deutschland | Christian Seidel (Technische Universität Braunschweig Institut für Statik und Dynamik) |
| 10:15 | Wärmegewinnung aus Abwasser | t.b.a |
| 10:45 | Kaffeepause | |
| 11:15 | Möglichkeiten zur Kontrolle der hygienischen Bedingungen bei dezentraler Trinkwassererwärmung mit Wohnungsstationen | Dr. Benjamin Meyer (IWW Institut für Wasserforschung gGmbH) |
| 11:45 | Diskussion der Vorträge | |
| 12:00 | Wärmegewinnung aus Trinkwasser – sicher und praktikabel | Dr. Bernd Bendinger (IWW Institut für Wasserforschung gGmbH) |
| 12:30 | Mittagsimbiss & Netzwerken | |
| 13:30 |
Kurze Informationen zur Avacon Wasser GmbH, zum Projekt und zum Bauprozess Im Anschluss Besichtigung und Vorstellung der Anlage |
Thomas Meyer, Avacon Wasser GmbH |
| 15:30 | Ende des Innovationstages – Verabschiedung |
Anmeldung
Anmeldung und Teilnehmergebühren
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Sollten wir mehr Anmeldungen als Teilnehmerplätze erhalten, nehmen wir Sie gerne auf eine Warteliste.
Für die Teilnahme am Innovationstag erheben wir einen Kostendeckungsbeitrag in Höhe von 99,- €.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Unterkunft
Wir haben für
Die Buchungen müssen über die Website www.dormero.de mit Kreditkarte/Verfallsdatum als Garantie abgewickelt werden. Dormero hat vollständig auf digitalen Zahlungsverkehr umgestellt, daher werden nur Karten zur Zahlung akzeptiert. Der Smart Tarif ist flexibel bis 1 Tag vor Anreise kostenfrei stornierbar und ohne Vorauskasse. Nach Auswahl des Hotels und nach Eingabe der Reisedaten fügen Sie zusätzlich den PROMOCODE EVENTFLEX im vorgegebenen Feld dazu und die Sonderraten werden dann angezeigt. Frühstück kann separat auf Wunsch dazu gebucht werden.
Tickets
Datenschutzrichtlinien IWW
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Teilnahme an dieser Veranstaltung und zum Erstellen eines Teilnehmerverzeichnisses verwendet. Zudem werden Ihre Daten in unsere Adressdatenbank übernommen, um Sie über weitere Veranstaltungen und Neuigkeiten aus dem IWW auf dem Laufenden zu halten. Vor und während der Veranstaltung können Bild- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese können durch IWW zu Werbe- und Marketingzwecken und im Zusammenhang mit Veröffentlichungen z. B. von Vorträgen, wissenschaftlichen Beiträgen und Ähnlichem verwendet werden. Sollten Sie mit der o.g. Verwendung Ihrer Daten vollständig oder teilweise nicht einverstanden sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Stornierung
Bei der Stornierung einer Anmeldung durch einen Teilnehmer bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet das IWW den gesamten bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Bei einer Stornierung der Teilnahme zwischen 4 Wochen und 14 Tagen vor dem Beginn werden 25% der Tagungsgebühr fällig. Bei einer Stornierung der Teilnahme später als 14 Tage vor dem Tagungsbeginn werden 50 % der Tagungsgebühr fällig. Bei Stornierung später als 7 Tage vor dem Tagungsbeginn ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Es gilt das Datum des Posteingangs. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren im Krankheitsfall besteht nicht. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich und muss schriftlich spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung beim Veranstalter eingehen. Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a Satz 3 UStG berechnen wir die Seminarteilnahme mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
AGB
Unsere AGB finden Sie hier.
