IWW-Kolloquium | Asbestzementrohre in der Trinkwasserverteilung – aktuelle Situation in Deutschland

IWW-Kolloquium | Asbestzementrohre in der Trinkwasserverteilung – aktuelle Situation in Deutschland

Dieses Kolloquium findet online statt. (Teams)

In den letzten Jahren konnte das Verständnis relevanter Zustandsverschlechterungsprozesse von Asbestzementrohren (AZ-Rohren) sowie geeigneter Methoden zu deren Zustandsbewertung und zur Erstellung von Nutzungsdauerprognosen wesentlich verbessert werden. Eigene Untersuchungen von AZ-Rohrproben – im Rahmen von DVGW-Forschungsvorhaben sowie zahlreicher individueller Projekte – zeigen, dass sich viele dieser Rohre in Deutschland trotz ihres Alters in einem relativ guten Zustand befinden. Somit lassen sich Instandhaltungsmaßnahmen zustandsorientiert und mit ausreichend Vorlauf planen, was insbesondere für Verteilungsnetze mit einem hohen Anteil an AZ-Rohren von Bedeutung ist.

Bei diesen Instandhaltungsmaßnahmen kann es sich einerseits um den Rückbau handeln, also den Ausbau der AZ-Rohrleitung und deren Entsorgung. Andererseits gibt es sogenannte grabenlosen Verfahren – wie Berstlining oder Schlauchlining -, bei denen die AZ-Rohre im Boden verbleiben.

In diesem Kolloquium wird zunächst ein Überblick über die Methodik der Zustandsbewertung und der Nutzungsdauerprognose gegeben. Dabei wird auch auf mögliche Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität eingegangen, z.B. Freisetzung von Asbestfasern. Diese eher wissenschaftlich geprägten Ausführungen werden durch praxisnahe Vorträge zu Instandhaltungsmaßnahmen ergänzt – aus der Sicht der ausführenden Firmen sowie aus der Sicht eines Netzbetreibers.

 

Programm
10:00 Begrüßung und kurze Einführung Timo Jentzsch, Geschäftsfeldleiter Korrosionsschutz, IWW Institut für Wasserforschung gGmbH
10:05 AZ-Rohre – Zustandsbewertung und Nutzungsdauerprognose Timo Jentzsch, Geschäftsfeldleiter Korrosionsschutz, IWW Institut für Wasserforschung gGmbH
10:45 Berstlining bei AZ-Rohren David Schüppel, Kurt Kanal- und Rohrtechnik GmbH
11:15 Pause  
11:30 Schlauchliner für AZ-Rohre Michael Senbert, Rädlinger Primus Line GmbH
12:00 Erfahrungsbericht eines (AZ-)Netzbetreibers t.b.a.
12:30 Abschlussdiskussion und Zusammenfassung Timo Jentzsch, Geschäftsfeldleiter Korrosionsschutz, IWW Institut für Wasserforschung gGmbH
Presse
Wenn Sie als Pressevertreter Interesse an unseren Themen haben, melden Sie sich bitte per E-Mail vorab an. Sie erhalten Zugang mit einem gültigen bundeseinheitlichen Presseausweis oder als Redakteur*in mit Medienpartner.

Tickets

JavaScript is disabled in your browser. To access our ticket shop without JavaScript, please click here.

Datenschutzrichtlinien IWW
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Teilnahme an dieser Veranstaltung und zum Erstellen eines Teilnehmerverzeichnisses verwendet. Zudem werden Ihre Daten in unsere Adressdatenbank übernommen, um Sie über weitere Veranstaltungen und Neuigkeiten aus dem IWW auf dem Laufenden zu halten. Vor und während der Veranstaltung können Bild- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese können durch IWW zu Werbe- und Marketingzwecken und im Zusammenhang mit Veröffentlichungen z. B. von Vorträgen, wissenschaftlichen Beiträgen und Ähnlichem verwendet werden. Sollten Sie mit der o.g. Verwendung Ihrer Daten vollständig oder teilweise nicht einverstanden sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Stornierung
Bei der Stornierung einer Anmeldung durch einen Teilnehmer bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet das IWW den gesamten bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Bei einer Stornierung der Teilnahme zwischen 4 Wochen und 14 Tagen vor dem Beginn werden 25% der Tagungsgebühr fällig. Bei einer Stornierung der Teilnahme später als 14 Tage vor dem Tagungsbeginn werden 50 % der Tagungsgebühr fällig. Bei Stornierung später als 7 Tage vor dem Tagungsbeginn ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Es gilt das Datum des Posteingangs. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren im Krankheitsfall besteht nicht. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich und muss schriftlich spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung beim Veranstalter eingehen. Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a Satz 3 UStG berechnen wir die Seminarteilnahme mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
AGB

Unsere AGB finden Sie hier.

Weitere Veranstaltungen