Die Umsetzung des Trinkwassergesetzes vom 23.12.2023 basierend auf der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184, schreitet sukzessive voran. Der in der EU-Trinkwasserrichtlinie erstmalig festgesetzte Grenzwert für die Summe PFAS-20 ist ab dem 12. Januar 2026 einzuhalten. Gleichzeitig wächst die Anzahl der zugelassenen PFAS-Substanzen stetig und aufgrund der hohen Persistenz und Mobilität vieler PFAS-Substanzen sind sie mittlerweile allgegenwärtig in der Umwelt zu finden. Insbesondere die Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA) bereitet aufgrund ihres Vorkommens in hohen Konzentrationen Wasserversorgern vielerorts Sorgen, da die Entfernung neue Technologien erfordert und somit einen enormen Kosten-, Energie- und Entsorgungsaufwand für die Aufbereitung belasteter Rohwässer bedeuten würde.
Aber auch Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und anderen Chemikalien können schon in geringen Konzentrationen Wirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Präventive Maßnahmen zur Verminderung der Einträge von Spurenstoffen brauchen zumeist einen längeren Vorlauf und werden nicht alle Einträge solcher Stoffe verhindern können. Daher muss auch bei der Abwasseraufbereitung, zum Beispiel durch die Implementierung von vierten Reinigungsstufen angesetzt werden. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sollen gemäß Kommunalabwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/3019) vor allem auch die Inverkehrbringer der Substanzen zur Kasse gebeten werden. Die Umsetzung dieser Zielsetzung stellt sich in der nationalen Umsetzung herausfordernd dar.
Als proaktive Maßnahme fordert die Trinkwasserrichtlinie von Wasserversorgungsunternehmen die Durchführung einer Risikobewertung und Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz von Grundwasser, Oberflächenwasser und Rohwasser im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungen. Die entsprechenden nationalen Umsetzungen erfordern auch hierzu ein zeitnahes Handeln. In Deutschland mussten Wasserversorgungsunternehmen gemäß Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) bereits bis zum 12. November 2025 eine Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für jedes Einzugsgebiet durchführen, lokal relevante Parameter in Abhängigkeit von der Wasserherkunft untersuchen und ein fortzuführendes Untersuchungsprogramm definiert haben.
Das 5. Luxemburgisch-Deutsche Fachsymposium gibt einen Überblick über aktuelle Fragen und Lösungsansätze rund um die aktuellen, europäischen Fokusthemen zur Wasser- und Trinkwasserqualität: Wie gelangen PFAS und Spurenstoffe in die Umwelt und in welchen Konzentrationen finden wir sie dort vor? Wie lassen sich diese und weitere Problemsubstanzen in der Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung wirksam entfernen? Wie lässt sich das Risikomanagement im Einzugsgebiet effizient und zielgerichtet umsetzen? Wie ist der aktuelle Diskussions- und Umsetzungsstand in Luxemburg und Deutschland der EU-Trinkwasserrichtlinie und EU-Kommunalabwasserrichtlinie.
Die Herausforderungen in Bezug auf sich ändernde Wasserqualitäten sind für die beiden Nachbarn Luxemburg und Deutschland ähnlich. Insofern ist ein grenzüberschreitender Austausch zu aktuellen Entwicklungen und innovativen Lösungen sehr lohnend. Das Luxemburgisch-Deutsche Fachsymposium bringt seit 2018 den Wissenstand und neue Lösungsansätze aus beiden Ländern zusammen, mit vielen praktischen Lösungen aus luxemburgischen und deutschen Wasser- und Abwasserunternehmen.
Die Veranstaltung richtet sich an Wasser- und Abwasserverbände, Branchenvertreter aus Industrie- und Landwirtschaft, Ingenieurbüros, Fachbehörden und Wissenschaft.
Programm
Das Programm folgt in Kürze.
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