IWW-Innovationstag „Wärmeerzeugung aus Trinkwasser“

Lüneburg

IWW-Innovationstag „Wärmeerzeugung aus Trinkwasser“

Inklusive Mitgliederversammlung des IWW-Fördervereins.
 
Im Zuge der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Gebäudesektor bis 2045 sind Heizkessel als konventionelle Wärmeerzeuger durch alternative CO2 – neutrale Technologien zu ersetzen. Dies gilt sowohl für die dezentrale als auch für die zentrale Wärmeversorgung in Quartieren. Insbesondere im innerstädtischen Bereich ergibt sich aufgrund von Flächenknappheit und der häufig fehlenden Möglichkeit zur Nutzung von Geothermie die Notwendigkeit, weitere verfügbare regenerative Energiequellen zu erschließen. Das Trinkwasserverteilnetz stellt grundsätzlich eine flächendeckend verfügbare Wärmequelle mit akzeptablem und stabilem Temperaturniveau dar.
 
Im Wasserwerk „Rote Bleiche“ in Lüneburg wird von der Avacon Wasser GmbH, einem der größeren wasserwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen, im Juni 2026 eine mittelskalige Pilotanlage errichtet, welche Wärme aus einem Teilstrom der Trinkwassertransportleitung am Wasserwerksausgang entzieht (ca. 50 kW) und für die Heizung von Betriebsgebäuden auf dem Wasserwerksgelände bereitstellt. In der Anlage zur Wärmeübertragung wird der Trinkwasser-Bypass vom Wärmepumpenkreislauf durch einen Zwischenkreislauf mit vollentsalztem (VE) Wasser getrennt. Die betrieblichen und ökonomischen Daten des Pilotbetriebs sollen eine belastbare Grundlage dafür schaffen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Ansatzes zu bewerten. Auf diese Weise möchte Avacon Wasser aufzeigen, dass das bislang ungenutzte thermische Potenzial des Trinkwassers einen relevanten Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung leisten kann.
 
Im Rahmen des diesjährigen IWW-Innovationstages werden wir einen exklusiven Blick auf die neu errichtete und in Betrieb genommene Anlage werfen. Nach spannenden Fachbeiträgen zu Themen des Wasser-Energie-Nexus am Vormittag des Innovationstages führt uns die Exkursion am Nachmittag zur Pilotanlage. Vor Ort erläutern Fachleute der Avacon Wasser die Technik der innovativen Wärmegewinnungsanlage.
 
Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Mitglieder des IWW-Fördervereins. Wenn Sie darüber hinaus am IWW-Innovationstag interessiert sind, sprechen Sie uns an. Janine Rosen informiert Sie gern über die Möglichkeiten Ihrer Teilnahme.
Mitgliederversammlung

Donnerstag, 11. Juni 2026

Mitgliederversammlung und Vortragsprogramm finden auf dem Wasserwerksgelände „Rote Bleiche“ statt.

8:30 Uhr – 09:15 Uhr Mitgliederversammlung Förderverein
Die Einladung und die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung des Fördervereins werden separat versendet. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Vorabendessen

Mittwoch, 10. Juni 2026 –  gemeinsames Abendessen (optional)

Nähere Informationen zum Restaurant in Lüneburg folgen.

Programm
  Das finale Vortragsprogramm steht in Kürze zur Verfügung. Unseren Save the Date können Sie sich gerne schon downloaden.  
09:15 Uhr Begrüßung, Aktuelles aus dem Förderverein und dem IWW Zentrum Wasser Dr. Achim Gahr (Vorstand Förderverein)
Dr. Kristina Wencki (IWW Zentrum Wasser)
09:45 Uhr    
10:15 Uhr    
10:45 Uhr Kaffeepause  
11:00 Uhr    
11:30 Uhr    
12:00 Uhr Diskussion der Vorträge  
12:30 Uhr Mittagsimbiss & Netzwerken  
13:30 Uhr Aufbruch zum Exkursionsprogramm  
15:30 Ende des Innovationstages – Verabschiedung  
     
Anmeldung

Anmeldung und Teilnehmergebühren

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Sollten wir mehr Anmeldungen als Teilnehmerplätze erhalten, nehmen wir Sie gerne auf eine Warteliste.

Für die Teilnahme am Innovationstag erheben wir einen Kostendeckungsbeitrag in Höhe von 99,- €.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Unterkunft

In einem Hotel in Lüneburg werden wir Zimmer reservieren. Infos dazu folgen.

Tickets

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Stornierung

Bei der Stornierung einer Anmeldung durch einen Teilnehmer bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet das IWW den gesamten bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Bei einer Stornierung der Teilnahme zwischen 4 Wochen und 14 Tagen vor dem Beginn werden 25% der Tagungsgebühr fällig. Bei einer Stornierung der Teilnahme später als 14 Tage vor dem Tagungsbeginn werden 50 % der Tagungsgebühr fällig. Bei Stornierung später als 7 Tage vor dem Tagungsbeginn ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Es gilt das Datum des Posteingangs. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren im Krankheitsfall besteht nicht. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich und muss schriftlich spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung beim Veranstalter eingehen. Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a Satz 3 UStG berechnen wir die Seminarteilnahme mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

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