Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)
Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) ist am 11. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und unmittelbar am Tag danach in Kraft getreten. TrinkwEGV verfolgt das Ziel, das Grundwasser, das Oberflächenwasser und das Rohwasser in den Trinkwassereinzugsgebieten zu schützen und damit den Umfang der erforderlichen Aufbereitung von Rohwasser gering zu halten.
Die Wasserversorger haben bis 12.11.2025 Zeit, ihre Einzugsgebiete erstmals zu bewerten und die Dokumentation an die zuständige Behörde zu übermitteln.
Hierzu gehören:
- die Bestimmung und Beschreibung jedes Einzugsgebietes,
- eine Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für jedes Einzugsgebiet,
- die Untersuchung lokal relevanter Parameter in Abhängigkeit von der Wasserherkunft, der Gefährdung und dem Risiko sowie
- die Festlegung des fortzuführenden Untersuchungsprogramms.
Wir unterstützen Sie:
- In der Abstimmung mit der zuständigen Behörde und definieren mit Ihnen die anzufragenden Informationen.
- In der geographischen Beschreibung des Einzugsgebietes, der Flächennutzungsanalyse, der Identifikation potenzieller Gefährdungen und der Risikoabschätzung.
- In der Identifikation der lokal relevanten Untersuchungsparameter, der Erstellung des Untersuchungsprogramms und in der Durchführung der Untersuchung.
- in der Entwicklung geeigneter Risikomanagementmaßnahmen, der Einbettung dessen in das Technische Risikomanagement (TRiM®) gem. TrinkwV und Regelwerk und informieren über unser Tool TRiM®online.
Unser Team:
Ursula Karges
Martin Offermann
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