IWW-Innovationstag | Niederschlagswasseraufbereitung im Holzwerkstoffwerk

Pflänzchen in Wasserblase gehüllt, Hand gießt manuell schützend mit Wasser

IWW-Innovationstag | Niederschlagswasseraufbereitung im Holzwerkstoffwerk

Beschreibung

„Holzwerkstoffproduktion | Firma Egger“
Niederschlagswasseraufbereitung im Holzstoffwerk

Inklusive Mitgliederversammlung IWW Förderverein

Das Sauerland verbirgt unter anderem die „grüne Lunge“ des Ruhrgebietes. Hier, wo Wälder wieder entstehen können, und die Ruhr entspringt, hat sich die Firma Egger 1990 angesiedelt. Das Tiroler Unternehmen mit Hauptsitz in St. Johann beschäftigt sich mit der Verwertung und Verarbeitung von Holzprodukten. Am Standort Brilon (in NRW) werden Spanplatten, MDF- Platten, sowie Schnittholz produziert.

Das Thema Wasserwiederverwendung für die industrielle Verwendung wird bei Egger schon seit einigen Jahren in der Praxis gelebt, um Umweltauflagen einzuhalten und zeitgleich Ressourcen zu sparen. Das Besondere ist die Niederschlagswasseraufbereitung und die Prozesswasseraufbereitung im Werk.

Dorthin möchten wir Sie dieses Jahr am IWW-Innovationstag mitnehmen.

Die gesammelten Niederschlagswässer der Dach- und Fahrflächen werden mittels Ultrafiltration und Umkehrosmoseanlage so weit aufgereinigt, dass diese im werkseigenen Biomassekraftwerk als Kesselspeisewasser genutzt, bzw. überschüssiges Wasser der Versickerung zugeführt werden können. Im Werk anfallende Produktionsabwässer, sowie Niederschlagswasser der Holzlagerplätze werden in einer weiteren, zweistufigen Reinigungsanlage aufbereitet. In einer aeroben Biologie werden aus die hauptsächlich gelösten Holzinhaltsstoffe biologisch abgebaut. In der Ultrafiltration wird nun der Belebtschlamm vom gereinigten Wasser getrennt. Das so entstandene Filtrat wird einer Umkehrosmose zugeführt. Dieses aufgereinigte Prozesswasser wird nun wiederum an diversen Stellen mit hohem Wasserbedarf im Werk eingesetzt (z.B. Prozessdampferzeugung), oder zur örtlichen Kläranlage abgegeben. Durch diese Wasseraufbereitungsanlage ergeben sich somit einige Vorteile für alle Beteiligten.

So wird mit der Ressource Wasser schonend umgegangen, es muss der Natur deutlich weniger Wasser (Trinkwasser) entnommen werden, durch Versickerung der gereinigten Niederschlagswässer wird der Grundwasserkörper zusätzlich geschont. Die örtliche Kläranlage wird durch die Prozesswasseraufbereitung stark entlastet und insgesamt werden Betriebs- und Wasserkosten reduziert.

Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Mitglieder des IWW-Fördervereins. Wenn Sie darüber hinaus am IWW-Innovationstag interessiert sind, sprechen Sie uns an. Janine Rosen informiert Sie gern über die Möglichkeiten Ihrer Teilnahme.

Mitgliederversammlung

Donnerstag, 20. Juni 2024

Mitgliederversammlung und Vortragsprogramm finden im Hotel am Kurpark in Brilon statt.

8:30 Uhr – 09:15 Uhr Mitgliederversammlung Förderverein
Die Einladung und die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung des Fördervereins werden separat versendet. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Vorabendessen

Mittwoch, 19. Juni 2024 –  gemeinsames Abendessen (optional) | im Hotel am Kurpark in Brilon

Programm
09:15 Uhr Begrüßung, Aktuelles aus dem Förderverein und dem IWW Zentrum Wasser Dr. Achim Gahr (Vorstand Förderverein)
Dr. Kristina Wencki (IWW Zentrum Wasser)
09:45 Uhr

Junge Wissenschaftler | aktuelle Projekte und Arbeiten aus den Universitäten 

„Natural Water to Hydrogen“ 

“Früherkennung von Membran-Scaling“ 

Juliane Bräcker, Universität Duisburg-Essen

Martin Futterlieb, Universität Duisburg-Essen

10:15 Uhr “Auf dem Weg zur wassersmarten Region – Lösungsansätze für Nordwest-Deutschland” Julia Oberdörffer, OOWV
10:45 Uhr Kaffeepause  
11:00 Uhr „Verbundvorhaben KonTriSol – Projektergebnisse mit Praxisrelevanz“ Dr. Marc Tuczinski | IWW Analytik & Service GmbH
11:30 Uhr Vorstellung Werk Brilon Begrüßung durch Georg Lingemann, CEO Sägewerk

Herr Scharfen, Herr Michels, EGGER und Herr Georgi, GWT

12:00 Uhr Diskussion der Vorträge  
12:30 Uhr Mittagsimbiss & anschließendes Netzwerken auf dem Werksgelände  
13:30 Uhr Aufbruch zum Exkursionsprogramm  
15:30 Ende des Innovationstages – Verabschiedung  
     
Anmeldung

Anmeldung und Teilnehmergebühren

Die Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Sollten wir mehr Anmeldungen als Teilnehmerplätze erhalten, nehmen wir Sie gerne auf eine Warteliste.

Für die Teilnahme am Innovationstag erheben wir einen Kostendeckungsbeitrag in Höhe von 99,- €.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Unterkunft

Wir haben ein Abrufkontingent für Sie reserviert.

Business Doppelzimmer | 89,00,- €

Hotel am Kurpark Brilon
Hellehohlweg 40
59929 Brilon
T: + 49 2961 983 0
http://www.hotelamkurparkbrilon.de
eMail:info@hotelamkurpark-brilon.de

Tickets

Datenschutzrichtlinien IWW

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Teilnahme an dieser Veranstaltung und zum Erstellen eines Teilnehmerverzeichnisses verwendet. Zudem werden Ihre Daten in unsere Adressdatenbank übernommen, um Sie über weitere Veranstaltungen und Neuigkeiten aus dem IWW auf dem Laufenden zu halten. Vor und während der Veranstaltung können Bild- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese können durch IWW zu Werbe- und Marketingzwecken und im Zusammenhang mit Veröffentlichungen z. B. von Vorträgen, wissenschaftlichen Beiträgen und Ähnlichem verwendet werden. Sollten Sie mit der o.g. Verwendung Ihrer Daten vollständig oder teilweise nicht einverstanden sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Stornierung

Bei der Stornierung einer Anmeldung durch einen Teilnehmer bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet das IWW den gesamten bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Bei einer Stornierung der Teilnahme zwischen 4 Wochen und 14 Tagen vor dem Beginn werden 25% der Tagungsgebühr fällig. Bei einer Stornierung der Teilnahme später als 14 Tage vor dem Tagungsbeginn werden 50 % der Tagungsgebühr fällig. Bei Stornierung später als 7 Tage vor dem Tagungsbeginn ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Es gilt das Datum des Posteingangs. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren im Krankheitsfall besteht nicht. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich und muss schriftlich spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung beim Veranstalter eingehen. Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a Satz 3 UStG berechnen wir die Seminarteilnahme mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

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